Zimmerstutzen

Erlaubt sind Zimmerstutzen jeder Art, die ein maximales Kaliber von 4,65mm und ein Höchstgewicht von 7,5kg nicht überschreiten. Geschossen werden Zimmerstutzen-Rundkugeln und -Randzünder, die ein Schießen in kleinen Räumen ermöglichen. Das Zündhütchen dient dabei als Treibladung für das Geschoss, sodass die Patrone nicht über Pulver verfügt. Spezielle Schießkleidung, i.d.R. Schuhe, Hose, Jacke und Handschuh für die Stützhand, ist gestattet.