Großkaliberpistolen und Revolver

Im Bereich der Großkaliber-Pistolen und -Revolver wird immer auf 25m entfernte Scheiben geschossen. Es können technisch zwei Untergruppen unterschieden werden:

  1. Zentralfeuerpistolen mit einem Gewicht von max. 1400g, die Zentralfeuerpatronen im Kaliber 7,62 bis 9,65mm (keine Magnummunition) verschießen und
  2. Pistolen/Revolver mit einem Gewicht von max. 1500g, die Munition der Kaliber 9mm Luger (9×19), .45ACP, .357 Magnum verschießen. Einzig Pistolen/Revolver im Kaliber 44 Magnum dürfen ein Gewicht von max. 1550g haben. Für jede Munitionsart gibt es einen eigenen Wettbewerb.

Folgende Disziplinen werden mit den Großkaliber-Pistolen/-Revolvern ausgetragen:

  • 25m Zentralfeuerpistole
  • 25m Pistole/Revolver mit obigen Unterscheidungen nach Munition.

Diese großkalibrigen Revolver und Pistolen sind erlaubnispflichtig und können ab dem vollendeten 21. Lebensjahr als Sportschütze erworben werden. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bedarf es darüber hinaus eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnises über die geistige Eignung, um die Waffe erwerben zu können.