Kleinkalibergewehr

Zugelassen sind nur Einzelladergewehre, die Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22 lfb/lr) verschießen. Das Maximalgewicht liegt je nach Disziplin zwischen 6.500 und 8.000g. Spezielle Schießkleidung, i.d.R. Schuhe, Hose, Jacke und Handschuh für die Stützhand, ist gestattet.

Das Ziel ist 50m vom Schützen entfernt, die Zehn misst 10,4mm im Durchmesser. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 8,0mm. Setzt man Distanz und Durchmesser der Zehn ins Verhältnis, ist diese also nochmals kleiner als beim Luftgewehr.

In einer Disziplin wird auch auf eine 100m entfernte Scheibe geschossen. Hier misst die Zehn 50mm im Durchmesser und der Ringabstand beträgt 25mm.

Das Schießen mit Kleinkaliber-Sportgeräten ist ab 16 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch Jüngere können schon aktiv werden, wenn sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.

Kleinkaliberpistole und Revolver

Zugelassen sind Mehr- und Einzellader, die Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22lfb/lr) verschießen. Das Maximalgewicht liegt bei 1.400g, das Abzugsgewicht bei min. 1.000g – jeweils mit Ausnahme der 50m Pistole („Freie Pistole“). Spezielle Schießkleidung ist nicht gestattet.

Der Scheibenabstand beträgt i.d.R. 25m, nur bei der „Freien Pistole“ wird auf 50m entfernte Ziele geschossen. Je nach Anforderung kommen unterschiedliche Scheiben zum Einsatz, so werden bei der 50m-Pistole sowie im Präzisionsdurchgang der 25m-Pistole Scheiben verwendet, die eine 50mm große Zehn haben (Ringabstand 50mm). Bei der Schnellfeuerpistole sowie in den Duelldurchgängen der 25m-Pistole hat die Zehn einen Durchmesser von 100mm und die weiteren Ringe folgen in 80mm-Abständen.

Folgende Disziplinen werden mit der Kleinkaliber-Pistole ausgetragen:

– 50m Pistole („Freie Pistole“)
– 50m Pistole Auflage
– 25m Schnellfeuerpistole (olympisch)
– 25m Pistole („KK-Sportpistole“) (olympisch)
– 25m Pistole Auflage
– 25m Standardpistole

Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 14 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch Jüngere können schon aktiv werden, wenn sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.

(Quelle: BSSB)